Unsere Satzung
Hier finden Sie sowohl unsere aktuelle Satzung als auch unseren jüngsten Freistellungsbescheid zum Download.
Wir sind wegen Förderung der Erziehung, so wie der Förderung der Volks und Berufsausbildung nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Gelsenkirchen, St.-Nr. 319 / 5902 / 6852, vom 30.07.2021 für die Jahre 2018 – 2020 nach § 5, Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Der Förderverein der Löchterschule ist zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt. Bitte denken Sie für diesen Fall daran, auch Ihre vollständige Anschrift anzugeben. Sollten Sie bis spätestens zu Beginn des Folgejahres keine Bestätigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bei Spenden bis zu EUR 300 reicht dem Finanzamt der Nachweis durch einen Überweisungsbeleg der Bank aus.